Die Arbeit als Tagespflegeperson ist in unserer heutigen Zeit eine Dienstleistung, die Zukunft hat. Sie ermöglicht geeigneten und interessierten Personen auf eine ganz persönliche Weise Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und anderen dieselbe Möglichkeit zu bieten. Die Tagespflege ist eine Möglichkeit für Menschen mit und ohne eigene Familie sich eine eigene Erwerbsgrundlage zu schaffen.
Die Tagespflege kann in den eigenen Räumen (durch eine Tagesmutter/einen Tagesvater), in angemieteten Räumen (dann oft als Tagesgroßpflege) oder aber in der Wohnung der Eltern des Kindes/der Kinder (durch eine sogenannte Kinderfrau) stattfinden.
Der Tageselternverein "Orte für Kinder" bietet Ihnen alle Voraussetzungen, um als qualifizierte Fachkraft eine moderne Dienstleistung anbieten zu können. Die Grundlage dafür schafft eine umfassende Ausbildung in Kursen, Gesprächsgruppen und Vorträgen, die von pädagogischen Fachkräften geleitet werden. Damit sind Sie für alle Aufgaben, die auf Tagespflegepersonen zukommen können, bestens vorbereitet.
Alle Tageselten müssen vor der ersten Vermittlung durch unseren Tageselternverein einen Qualifikationskurs absolvieren. Dieser Kurs wird angelehnt an die Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg und des Landesverbandes der Tagesmüttervereine Baden-Württemberg durchgeführt und von unserem Tageselternverein mindestens einmal jährlich angeboten.
Ab 2011 müssen alle Tagespflegepersonen insg. 160 Unterrichtseinheiten belegen, es sei denn sie sind Fachkraft im Sinne des Kindergartengesetzes (Erzieherin, Sozialpädagogin u.ä.).
Hervorzuheben ist außerdem, dass Tagespflegepersonen eine vom Jugendamt zu erteilende Pflegeerlaubnis benötigen, wenn sie Kinder außerhalb der Wohnung der Kinder mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich und gegen Bezahlung länger als drei Monate betreuen. Wir beraten Sie, ob in Ihrem Fall eine Pflegeerlaubnis benötigt wird, und wir unterstützen Sie bei deren Beantragung.
Außerdem muss jede Tagespflegeperson einen Kurs in „Erster Hilfe am Kind“ absolviert haben.
Wenn eine Tagespflegeperson Plätze für die Betreuung von Unter-3-Jährige neu anbietet, kann Sie für bis zu 3 Plätze einen Investitionskostenzuschuss beim Regierungspräsidium Freiburg beantragen. Den Antrag dazu finden Sie hier. Wollen Sie in anderen Räumen betreuen, dann benötigen sie folgenden Antrag. Bitte beachten Sie, dass der Antrag über den Tageselternverein gestellt werden muss.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, als Tagespflegeperson zu arbeiten, begleiten wir Sie gerne bei Ihrer Entscheidung und unterstützen Sie bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine eingehende persönliche Beratung in unserer Geschäftsstelle.
Informationen des Landratsamtes Breisgau Hochschwarzwald



